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Grundsteuerreform

Was jetzt zu tun ist?

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 hat die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Mit der aktuellen Grundsteuerreform schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Grundsteuererhebung.

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Lassen Sie die Feststellungserklärungen für Ihren Grundbesitz durch unser Team erledigen. Wir kennen das komplexe Regelwerk und erstellen Ihre Feststellungserklärung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bundes- bzw. Ländermodelle innerhalb des vorgegebenen Abgabezeitraums.

Sie sind noch kein Mandant unserer Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei? Kein Problem. Wir sind gerne für Sie da!

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FAQs – Antworten auf die brennendsten Fragen

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