Rechtsberatung
Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Patrick M. Buchmann berät Privatpersonen, mittelständische Unternehmen und Konzerne sowie Verbände in nahezu allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Sind spezielle steuerliche Aspekte zu beachten oder steuerlich optimierte Gestaltungen zu konzipieren, binden wir Steuerberater unserer Kanzlei in die Mandatsbearbeitung ein.
Erbrecht & Schenkungen
Wir sind Experten auf den Gebieten des Erbrechts, des Erbschaft- und des Schenkungsteuerrechts. Die rechtliche Beratung und steuerliche Gestaltungen und Optimierungen stehen bei uns im Fokus.
Neben nationalen bearbeiten wir auch internationale Erbfälle mit Bezügen zu Staaten der Europäischen Union. Bei Bedarf schalten wir aus unserem Netzwerk etablierte Rechts- und Steuerberater aus dem Ausland ein.
Unternehmensnachfolge
Unser Fachanwalt für Steuerrecht und unsere Steuerberater beraten den Unternehmensinhaber oder seinen Nachfolger darin, wie sich angesichts seiner individuellen Vermögens- und Familiensituation die Unternehmensnachfolge rechtssicher, steuerlich optimiert, kostengünstig und effektiv umsetzen lässt.
Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen der Unternehmensnachfolge, vom ersten Brainstorming über die konkrete Planung und Konzeption bis hin zur Umsetzung der Übergabe des Unternehmens an den Nachfolger.
Nachlassabwicklung
Im Bereich der Nachlassabwicklung arbeiten sich unsere Berater in das Leben des Erblassers in rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht ein. Wir beraten die Erben bei der rechtlichen sowie steuerlichen Aufarbeitung und Abwicklung des Nachlasses. In einer schwierigen Lebensphase bieten wir Unterstützung, z.B. gegenüber Banken, Finanzämtern, ehemaligen Gläubigern und dem Nachlassgericht. Wir helfen bei der Abwicklung aller Formalitäten und unterstützen Erben oder Miterben bei allen notwendigen Entscheidungen.
Nachfolgeplanung (Estate Planning)
Wir stellen sicher, dass das Vermögen unserer Mandanten nach deren Wünschen zu Lebzeiten und von Todes wegen weitergegeben wird. Zum Beispiel, wenn diese für den Ehepartner vorsorgen und dabei erbrechtliche Aspekte berücksichtigen wollen. Oder den Kindern Eigentum übertragen möchten, ohne auf Mitspracherechte zu verzichten. Wir gestalten Testamente sowie Erb- und Eheverträge für den betrieblichen und privaten Bereich. Dabei haben wir auch immer das Ertrag- und Erbschaftsteuerrecht im Blick.
Unter dem Gesichtspunkt der Streitprävention empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Einbindung der Nachfolger. Dazu gehören z.B. Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Zur Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens und der Erhaltung des Familienvermögens konzipieren wir Maßnahmen der Risikovorsorge, die im Falle des plötzlichen Versterbens oder einer schweren Krankheit des Unternehmers greifen. Sofern ein Nachfolger nicht aus der Unternehmerfamilie bzw. dem Unternehmen herausgefunden wird, begleiten wir den Unternehmer auch bei dem Verkauf seines Unternehmens.
Stiftungsberatung
Unser Fachanwalt für Steuerrecht und die Steuerberater unterstützen in diesem Beratungssegment schwerpunktmäßig Witwen, Witwer, kinderlose Ehepaare oder Unternehmer, die sich entscheiden, mit wesentlichen Teilen ihres Vermögens eine Stiftung zu gründen. Mit diesem attraktiven Gestaltungsinstrument für die private und unternehmerische Nachfolgeplanung können wir Gutes für die Nachkommen und die Unternehmen unserer Mandanten sowie für die Gemeinschaft realisieren. Im Fokus der Beratungen steht dabei immer die Verbesserung der steuerlichen und zivilrechtlichen Rahmenbedingungen.
Testamentsvollstreckung
Erben erhalten von uns professionelle Hilfe und werden vor langwierigen Streitigkeiten bewahrt. Wir übernehmen die Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen, die professionelle Verwaltung und die Aufteilung des Nachlasses. Für uns zählt der Wille unserer Mandanten, und wir setzen diesen stellvertretend nach dem Ableben um.
Schenkungen
Zum Erhalt des (Familien-)Vermögens sind frühzeitige Schenkungen eine gute Möglichkeit. Steuerliche Freibeträge können geschickt genutzt und so die in der Zukunft folgende Erbschaftsteuer verringert werden. Das „Geben mit warmer Hand“ will jedoch gut geplant sein. Unser Fachanwalt für Steuerrecht und die Steuerberater können Ihnen Vor- und Nachteile verständlich erklären und auch Varianten wie zum Beispiel die Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs aufzeigen. Die Beratung sowie Gestaltung der Verträge durch unseren Fachanwalt für Steuerrecht erfolgt ganz individuell und speziell auf Ihr Vermögen angepasst.
Family Office
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie individuelle Family-Office-Dienstleistungen. Sprechen Sie uns an!
Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Wirtschaftsrecht beraten wir Unternehmen aller Rechtsformen (GmbH, AG, GmbH & Co.KG, OHG, KG, stille Gesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, Partnerschaftsgesellschaften, Stiftungen) auf dem Gebiet des deutschen wie internationalen Handels- und Gesellschaftsrechts unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Anforderungen und steuerrechtlicher Vorgaben.
Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Aufgabenstellungen:
- Gründung von Unternehmen
- Gesellschaftsverträge für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen
- (Grenzüberschreitende) Umwandlung von Unternehmen durch Verschmelzung (Fusion), Spaltung und Formwechsel
- Dienstverträge von Geschäftsführern und Vorständen
- Verträge über stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen
- Beratung und Vertretung von Gesellschaftern bei Streitigkeiten mit anderen Gesellschaftern – gerichtlich wie außergerichtlich
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen vor Gericht
- Aktionärsvereinbarungen, Poolvereinbarungen und Investorenverträge
- Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
- Trennung von Gesellschafterstämmen insbesondere in Familiengesellschaften (außergerichtlich, gerichtlich)
- Wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Unternehmen und Verbände
- Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern)
- Prüfung von D&O – Versicherungsverträgen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung speziell für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte)
- Beratung von Geschäftsleitern in der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens (Stadium der Vor-Insolvenz)
- Verträge über die Einrichtung von Cash-Pool-Systemen
Mergers & Acquisitions
Wenn ein mittelständisches Unternehmen durch Akquisition und Zusammenschlüsse wachsen soll, eine Gesellschaft oder Unternehmensgruppe umzustrukturieren ist oder ein Unternehmensverkauf ansteht, setzen wir unsere langjährigen juristischen, betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Kompetenzen gezielt ein:
- Optimierung nationaler und internationaler Unternehmensstrukturen
- Beratung in allen Geschäftsführungs- bzw. Vorstandsangelegenheiten
- Verhandlung, Abschluss und Beendigung von Dienst- und sonstigen Verträgen
- Vertretung in allen Fragen der Organhaftung
- Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen
Due Diligence und Unternehmensbewertung
Due Diligence
Kisslinger-Popp & Partner unterstützt Sie bei der Tax und Legal Due Diligence, wenn Sie vorhaben, ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) zu erwerben oder ein solches abgeben möchten. Wir überprüfen Unternehmen umfassend auf Chancen und Risiken hinsichtlich gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlicher Aspekte. Dabei zeichnet uns ein tiefes betriebswirtschaftliche Verständnis aus.
Für die Prüfung der finanziellen Situation im Vorfeld einer Transaktion arbeiten wir als Team im betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Bereich Hand in Hand.
Unternehmensbewertung
Mit unseren hoch spezialisierten Teams meistern wir die komplexen Herausforderungen, die jede Unternehmensbewertung mit sich bringt. Wir analysieren die Vorgaben, die sich aus dem Gesetz und der hierzu ergangenen Rechtsprechung, aus dem Gesellschaftsvertrag und aus den Regelwerken diverser Institute ergeben. Dabei greifen wir auf unsere Fachkompetenz auf den Gebieten des Handelsrechts, der Betriebswirtschaftslehre und des Steuerrechts zu. Im Ergebnis wenden wir die für unsere Mandanten korrekte Bewertungsmethode an.
Asset Protection
Asset Protection bezweckt, das Privatvermögen des Unternehmers, Vorstands, Geschäftsführers oder Aufsichtsrats vor einem Haftungszugriff zu schützen und damit seine wirtschaftliche Existenz und die seiner Familie nachhaltig zu sichern.
Hat sich das Risiko einer persönlichen Haftung bereits konkretisiert (z.B. durch Erhebung einer Zahlungsklage) oder gar verwirklicht (z.B. durch ein Gerichtsurteil), kommen jegliche Überlegungen zur Asset Protection zu spät. Wer erst in diesem Stadium des Verfahrens Maßnahmen zur Sicherung seines Privatvermögens durchführt, gerät sehr leicht in die Strafbarkeit und in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Gleiches gilt auch für den Berater, der in dieser Phase seinen Mandanten noch darüber berät, wie er sein Privatvermögen „auf die Seite schaffen“ kann.
Daher beraten wir auf diesem Gebiet ausschließlich präventiv, zeigen die rechtlich und steuerlich legalen Möglichkeiten zur Asset Protection auf und setzen die mit unseren Mandanten im Detail abgestimmten Maßnahmen um.
(Tax-)Compliance und Wirtschaftsrecht für den Mittelstand
Die Anforderungen der Behörden und Gerichte an die Geschäftsleiter werden immer komplexer. Ein – auch versehentlicher – Verstoß gegen regelkonformes Verhalten führt schnell zu Haftung und Verurteilung des Geschäftsleiters. Wir helfen unseren Mandanten, diese Risiken im Vorfeld durch ein individualisiertes Compliance Management System zu vermeiden. Wir unterstützen Unternehmen bzw. Entscheidungsträger im Ernstfall auch bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen, helfen bei Berichtigungen und steuerlichen Strafanzeigen und vertreten unsere Mandanten vor Finanzgerichten.
Sanierung mittelständischer Unternehmen
Eine möglichst frühzeitig einsetzende Sanierung eines Unternehmens muss auch im persönlichen Interesse der Geschäftsleitung liegen. Wenn sich die Insolvenz des Unternehmens nicht vermeiden lässt und der Insolvenzantrag entgegen den gesetzlichen Vorschriften um mehrere Monate zu spät gestellt wird – was in der heutigen Praxis der Regelfall ist –, droht den Mitgliedern der Geschäftsleitung eine empfindliche persönliche Haftung gegenüber der Insolvenzmasse bzw. dem Insolvenzverwalter, den Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern. Zudem werden solche die wirtschaftliche Existenz von Geschäftsleitern bedrohende Haftungsverfahren begleitet von strafrechtlichen Ermittlungen, insbesondere wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Sozialversicherungsbetrug.
Erhalten wir von einem mittelständischen Unternehmen den Auftrag, die Geschäftsleitung bzw. die Unternehmensinhaber zum Zwecke der Sanierung des Unternehmens zu beraten, arbeiten wir in unserem hochqualifizierten Team und ggf. mit Experten dritter Kanzleien und Unternehmensberatungen aus unserem Netzwerk zusammen. Je nach Bedarf binden wir in die Beratung auch einen Münchner Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht, mit ein. Alle Berater haben spezielle Kenntnisse auf den relevanten Fachgebieten und sind aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung in der Lage, die Geschäftsleitung darin zu unterstützen, auch in dieser schwierigen Situation den Blick für das Wesentliche zu halten.
Im Rahmen eines Sanierungsprojekts beraten und begleiten wir unsere Mandantschaft in folgenden Phasen:
- Feststellung der IST-Situation und Analyse der unternehmensinternen und -externen Ursachen der wirtschaftlichen Schieflage
- Prüfung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens, Aufstellung des Überschuldungsstatus und laufende Liquiditätsplanung
- Konzeption geeigneter Sanierungsmaßnahmen (Grobkonzept) und anschließende Detailplanung der dieser Maßnahmen; einschließlich eines hierauf bezogenen Zeitplans (Feinkonzept)
- Umsetzung der Detailplanung – Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
- Laufendes Monitoring der Sanierungsbemühungen – Erfolgsmessung; ggf. Modifikation bestimmter Sanierungsmaßnahmen
Vertragsgestaltung
Wir konzipieren maßgeschneiderte Vertragswerke und allgemeine Geschäftsbedingungen auf nahezu allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Dazu zählen insbesondere folgende Verträge und Klauselwerke:
- Handelsvertreterverträge
- Provisionsvereinbarungen
- Vertriebsverträge, Händlerverträge
- Leasingverträge (Operate Leasing, Finance Leasing) und Franchiseverträge
- Kooperationsverträge
- Softwarelizenzverträge; bei der Ausgestaltung von Lizenzverträgen auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte (v.a. Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) arbeiten wir eng mit einer Münchner Patentanwaltskanzlei zusammen.
Wir überprüfen und überarbeiten für unsere Mandanten Vertragsentwürfe und Klauselwerke. Bei schwierigen und komplexen Verhandlungssituationen betrauen uns unsere Mandanten damit, die Vertragsverhandlungen direkt mit den Geschäftspartnern und deren Rechtsberatern zu führen.
Bei Konflikten zwischen unseren Mandanten und deren Geschäftspartnern, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.
Arbeitsrecht
Dieses klassische Rechtsgebiet muss von jedem Arbeitgeber professionell und immer aktuell im Auge behalten werden. Wir bieten hier einen Full Service für Arbeitgeber sowohl beratend und gestaltend wie auch im Streitfalle. Arbeitnehmer und leitende Angestellte schützen wir insbesondere bei ungerechtfertigten Kündigungen. Auch auf dem Gebiet des Dienstrechts der Geschäftsführer und Vorstände verfügen wir über Spezialkenntnisse.
Beratung und Vertretung von leitenden Angestellten
Wir beraten und vertreten leitende Angestellte bei allen rechtlichen Fragen und in ihrer beruflichen Entwicklung. Werden Rechte aus dem Arbeitsvertrag verletzt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses angegriffen, schützen wir die arbeitsrechtliche Position und eröffnen unseren Mandanten Handlungsspielräume, insbesondere bei Verhandlungen über Abfindungen und deren steuerliche Optimierung.
Personalwirtschaft
In Deutschland ist der Personalbereich stark durchnormiert: Unternehmer und deren Personalverantwortliche müssen sich daher mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzen. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Planung und Umsetzung personeller Maßnahmen unter Berücksichtigung des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung. Neben den Kernbereichen (Arbeitsvertrags-, Arbeitsschutz-, Tarifvertrags-, Betriebsverfassungs- und Arbeitnehmerüberlassungsrecht) umfasst dies insbesondere auch die Gebiete der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) und des Erwerbs bzw. der Veräußerung von Betrieben (Betriebsübergang).
Arbeitsrecht bei Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen
Im Zuge der Gestaltung und Optimierung der Struktur von Unternehmen übernehmen wir die individuelle Neuregelung der Arbeitsbedingungen. Wir stehen unseren Mandanten auch bei der Kündigung sowie der Regelung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen zur Seite. Hierzu zählt, wenn erforderlich, auch die Prozessvertretung vor Arbeitsgerichten.
Bei Unternehmenstransaktionen unterstützen wir das M&A-Team zunächst im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Due Diligence, später auch bei der Festlegung konkreter Rahmenbedingungen.
Steuerrecht
Unser Fachanwalt für Steuerrecht und unsere Steuerberater als Team unserer Kanzlei behalten stets die steuerlichen Belange unserer Mandanten und die steuerrechtlichen Aspekte einer jeden Gestaltungsaufgabe und Beratungssituation im Auge. Wir stellen sicher, dass die nationalen und internationalen steuerlichen Fragestellungen, die sich in zahlreichen Mandatsbearbeitungen ergeben, erfolgreich bewältigt werden können. Dies können wir deshalb leisten, da unser Partner Rechtsanwalt Patrick M. Buchmann zugleich Diplom-Betriebswirt B.A. und Fachanwalt für Steuerrecht ist und wir bei vielen Aufträgen interdisziplinär zwischen Steuerberatern und Rechtsanwälte zusammenarbeiten. Im Steuerrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten außerdem in rechtsförmlichen Verfahren vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten.
Rechtsförmliche Verfahren
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen steuerrechtlichen Verfahren, insbesondere in Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzbehörden, bei Klagen vor dem Finanzgericht, in Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof und als Verteidiger vor den Strafgerichten.
Weiterhin stellen wir alle notwendigen Anträge gegenüber den Finanzbehörden (Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, auf Aussetzung der Vollziehung und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie Antrag auf Investitionshilfen).
Bereits im Vorfeld der Verfahren verhandeln wir mit den Finanzbehörden mit dem Ziel, zügig eine optimale Lösung für unsere Mandanten zu finden. Je früher wir beauftragt werden, desto eher ist eine Verhandlungslösung möglich. Steht etwa eine kritische Betriebsprüfung an, sollte bereits im Vorfeld eine Prüfung der Handlungsoptionen durch uns erfolgen.
Große Erfahrung haben wir bei der Vorbereitung wirksamer Selbstanzeigen, der Nacherklärung von Einkünften und der Kommunikation mit den Finanz- und Strafbehörden.
Steuerliche Gestaltungen
Jede Änderung persönlicher und geschäftlicher Verhältnisse kann Gegenstand einer Besteuerung werden. Selbst das Beibehalten des Status quo kann – etwa bei Änderung des Steuerrechts oder der privaten Situation – steuerlich nachteilig sein. In diesen Fällen ist eine steuerliche Gestaltung erforderlich. Vermögensübertragungen in der Familie und an Dritte sind weitere typische Anlässe für unsere Gestaltungsberatung.
Jede Gestaltung bedarf sowohl der Beachtung zivil- und steuerrechtlicher als auch wirtschaftlicher Vorgaben. Die gestaltende Beratung bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Wir sind in folgenden Bereichen sehr erfahren:
- Testamentsgestaltung für Unternehmer und Privatpersonen
- Erbverträgen für Unternehmer und Privatpersonen
- Eheverträgen für Unternehmer und Privatpersonen
- Umgestaltung von Unternehmensgruppen
- Gründung von Unternehmen und Stiftungen
- Kauf- und Verkauf von Unternehmen (M&A)
- Begründung von Beteiligungen aller Art
- Neuordnung des Immobilienbesitzes (Estate Planning)
- Schenkungen privater und betrieblicher Vermögensgegenstände
Hierzu gehören auch die strategische Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung unserer Mandanten und die Beratung im Zusammenhang mit Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen. Besondere Expertise haben wir bei international verortetem Familienvermögen.
Steuerstrafrecht
Nationale- und internationale Banken als auch externe Steuerberatungskollegen vermitteln uns häufig Mandanten auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Diese profitieren in dem Rechtsgebiet von der Erfahrung unseres qualifizierten Partners Rechtsanwalt Patrick M. Buchmann mit der Doppelqualifikation als Diplom-Betriebswirt und Fachanwalt für Steuerrecht.
Oberstes Gebot unserer Beratung ist die Vertraulichkeit: Wir vertreten unter anderem bundesweit bekannte Persönlichkeiten. Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts erstrecken sich auf alle Phasen eines Steuerstrafverfahrens:
Begleitung im Strafermittlungsverfahren
Um schwere taktische Fehler, die während einer nicht angekündigten Durchsuchung begangen werden können, von vornherein zu vermeiden, raten wir den Betroffenen dringend, unverzüglich einen auf diesem Fachgebiet erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten, der vor Ort die Durchsuchung begleitet.
Der auf dieses Fachgebiet spezialisierte Rechtsanwalt unserer Kanzlei hat bereits an zahlreichen Durchsuchungen teilgenommen und weiß sehr genau, welche Mechanismen hier greifen. Wir sind für Mandanten, die konkret befürchten oder es abstrakt für möglich erachten, selbst einer Durchsuchung unterzogen zu werden, jederzeit erreichbar.
Vertretung unseres Mandanten im Strafermittlungsverfahren
In dieser Phase des Verfahrens haben wir es in der Regel mit den Beamten der Bußgeld- und Strafsachenstelle des ermittelnden Finanzamts oder – auf der nächst höheren Ebene – auch bereits mit der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung zu tun. Dabei geht es im Interesse unserer Mandanten in erster Linie darum, die Einschaltung der jeweils nächst höheren Ebene des Instanzenzugs zu vermeiden, insbesondere die Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht. Dabei wägen wir die Chancen und Risiken alternativer Vorgehensweisen sorgfältig gegeneinander ab und entwickeln darauf basierend gemeinsam mit unseren Mandanten eine Verteidigungsstrategie. Sollte bei schwerwiegenden Tatvorwürfen ein deutscher oder europäischer Haftbefehl gegen einen Mandanten erlassen worden sein, der in Deutschland oder im EU-Ausland wohnt, vertreten wir seine Interessen vor dem Haftrichter und erheben ggf. Haftbeschwerde gegen dessen Entscheidung bis hin zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts.
Strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt
Eine wirksame Selbstanzeige hat zur Folge, dass der Steuerpflichtige trotz einer Steuerhinterziehung nicht bestraft wird. Unser Schwerpunkt liegt hier vorrangig bei strafbefreienden Selbstanzeigen von Mandanten, die im Ausland Konten unterhalten und die hierüber erzielten Kapitalerträge bisher nicht gegenüber der deutschen Finanzverwaltung deklariert hatten. Um die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige zu erfüllen, ist die – oft sehr umfangreiche – Neu-Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten ebenso wie in der Kommunikation mit dem Finanzamt und gegebenenfalls den Strafbehörden. Vertraulichkeit ist oberstes Gebot. Von uns wurden und werden in diesem besonders sensiblen Bereich bundesweit bekannte Personen des öffentlichen Lebens betreut, ohne dass die Fälle in die Presse gelangen.
Verteidigung unseres Mandanten vor den Strafgerichten (Hauptverfahren)
Falls sich eine Anklage seitens der Staatsanwaltschaft und die Zulassung der Anklage nach Abschluss des sogenannten Zwischenverfahrens nicht verhindern lassen, übernimmt unser Partner und Rechtsanwalt Patrick M. Buchmann die Verteidigung des Mandanten vor den Strafgerichten.
Sofern sinnvoll, binden wir erfahrene Strafverteidiger aus anderen Kanzleien unseres Netzwerks in die Strafverteidigung mit ein.
Internationale Rechtsberatung
Neben der Betreuung von innerdeutschen Mandaten sind wir auf grenzüberschreitende Rechtsberatungen spezialisiert. Insbesondere an der Schnittstelle Deutschland – Schweiz und Deutschland – Ost- und Südeuropäische Staaten (Slowenien, Polen, Kroatien, Rumänien, Russland und Bosnien) haben wir uns als Experten am Markt etabliert. Daneben bearbeiten wir professionell und kompetent Mandate mit Bezug zu den USA, Großbritannien, Österreich und Frankreich und können jederzeit auf ein stabiles, über die Jahre gewachsenes Netzwerk von Experten im Ausland zurückgreifen.
Doing Business
Wir unterstützen Unternehmensinhaber und Geschäftsführer, die im Ausland investieren oder ein Unternehmen gründen möchten. Welche Rechtsform sollte das Unternehmen haben, welche Verträge müssen geschlossen werden, wie verläuft die steuerliche Abwicklung im Ausland und in Deutschland? Unser Fachanwalt für Steuerrecht und unsere Steuerberater bieten für alle Fragen rund um das „Business im Ausland“ eine ganzheitliche Beratung an und greifen dabei auf langjährige Expertise und unser Netzwerk von Spezialisten im Ausland zu.
BREXIT – Full Range Counselling
Der Brexit trifft den deutschen Mittelstand mit seinen vielfältigen Verknüpfungen in das Vereinigte Königreich schwer. Hiervon tangiert sind nahezu alle Bereiche des Wirtschaftsrechts: Das Gesellschaft- und Steuerrecht, die Unternehmensnachfolge wie auch die Vertragsgestaltung im weitesten Sinne. Unsere Mandantschaft wird ganzheitlich in allen sie konkret betreffenden, sich aus dem Brexit ergebenden Rechtsfragen professionell von uns betreut. Als Berater des Mittelstandes sind wir uns der Sorgen und Nöte des „Rückgrats der deutschen Wirtschaft“ nur zu gut bewusst. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der internationalen Rechtsberatung und der damit gewachsenen Kontakte nach Großbritannien sehen wir es als unsere Aufgabe an, unkompliziert und direkt einfache Lösungen anzubieten. Im Rahmen einer besonderen Serviceleistung unseres Hauses unterstützen wir unsere Mandantschaft zudem dabei, die wirtschaftlichen Chancen des Brexit genau zu erkennen und mit einer optimalen „Post-Brexit“ Positionierung der eigenen Unternehmung gezielt zu nutzen.
Private Clients
Auch für Privatpersonen führt die Globalisierung zu Berührungspunkten im Ausland. Besondere Vorsicht ist hier mit den steuerlichen Folgen und der Anwendbarkeit ausländischer Rechtsvorschriften geboten. Eine Ferienimmobilie im Ausland, eine international geschlossene Ehe oder ein Wegzug aus Deutschland können im Bereich des Erbrechts gravierende Folgen haben. Wir sind Spezialisten im Bereich Vermögensstrukturierung, Rechtsnachfolgeplanung und Nachlassabwicklung. Auch unterstützen wir Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Entsendung einen Aufenthalt oder Umzug ins Ausland planen. Durch unsere langjährige Erfahrung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten und unseren Partnerkanzleien im Ausland bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Rechtsberatung an.
Mediation
Neben der rechtlichen Beratung sowie gerichtlichen Vertretung unserer Mandanten haben wir auch immer die außergerichtliche Streitbeilegung im Blick. Unser Anliegen ist es, kosten- und zeitintensive gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Soweit es möglich ist, bringen wir alle Beteiligten an einen runden Tisch und erarbeiten eine außergerichtliche und für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.
Die Mediation ist eine Verhandlungsunterstützung durch einen neutralen Dritten, der selbst keine Entscheidungskompetenz hat. Der Mediator unterstützt vielmehr die Parteien dabei, ihre eigenen Problemlösungen zu erarbeiten. Im Vordergrund stehen dabei die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten, nicht deren gegenseitige Rechtsansprüche.
Unser Schwerpunkt liegt überwiegend in der Mediation bei Streitigkeiten innerhalb von Unternehmen, Erbengemeinschaften oder zerstrittenen Parteien in Wirtschaftskonflikten.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Mediation ist ein außergerichtliches Streitverfahren. Im Rahmen der Mediation wird versucht, Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten oder Konflikte konstruktiv zu lösen.
Die Grundidee einer jeden Mediation ist, dass die Konfliktparteien gemeinsam eigenständige Lösungen unter der Anleitung des Mediators als einen außenstehenden, neutralen Dritten erarbeiten.
Die Mediation ist in nahezu in allen Konfliktbereichen anwendbar. Aber auch zur Konfliktvermeidung ist ein Mediationsverfahren ratsam. Insbesondere im unternehmerischen Bereich (beispielsweise bei dem Ausscheiden eines Gesellschafters) und im erbrechtlichen Bereich (beispielsweise bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften) können mithilfe einer Mediation oft langwierige und kostspielige Prozesse vermieden werden.